Seit dem 25. August 2026 hat sich der Rahmen der Regeln, die europäische Kryptoanbieter einhalten müssen, erheblich erweitert. Der Auslöser ist nicht MiCA, das sektorspezifische Regelwerk, sondern das 21. Sanktionspaket der EU gegen Russland. Eine konkrete Bestimmung dieses Pakets betrifft direkt alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, auch solche mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Grenze dessen, was Betreiber überwachen müssen, hat sich grundlegend verschoben.
Die Nachricht ist aus regulatorischer Sicht von erheblicher Bedeutung, weil sie zeigt, wie vielschichtig die Compliance im europäischen Kryptomarkt geworden ist. Eine MiCA-Zulassung reicht nicht mehr aus: Ein zweites Regelwerk, das der internationalen Finanzsanktionen, tritt hinzu. Es folgt einer völlig anderen Logik als das sektorspezifische Aufsichtsrecht.
Was sich ab dem 25. August ändert
Das Sanktionspaket bringt zwei Neuerungen mit sich, die den Kryptosektor unmittelbar betreffen. Die erste ist die Ausweitung eines bestehenden Verbots. Bislang war es russischen und belarussischen Staatsangehörigen sowie dort ansässigen Personen untersagt, Anteile zu halten, Kontrolle auszuüben oder Führungspositionen in bestimmten europäischen Kryptounternehmen zu bekleiden. Diese Einschränkung galt jedoch nur für Anbieter von Verwahrungsdiensten, Konten und Wallets. Seit dem 25. August gilt das Verbot für alle Arten von Krypto-Dienstleistern, die nach MiCA zugelassen sind: Börsen, Handelsplattformen, Portfolio-Manager und weitere.
Der Zeitpunkt ist für die Branche besonders heikel. Die MiCA-Übergangsperiode endete erst am 1. Juli 2026, was bedeutet, dass viele Unternehmen, darunter zahlreiche DACH-Anbieter, ihre Zulassung erst kürzlich erhalten haben. Sie müssen nun sicherstellen, dass keiner ihrer Anteilseigner oder Führungskräfte unter die neue, erweiterte Einschränkung fällt. Das ist eine zusätzliche Prüfung, die sorgfältig durchgeführt werden muss, um nicht unwissentlich in einen Verstoß zu geraten.

Die wichtigste Neuerung: das Drittländer-Instrument
Der strategisch bedeutsamere Teil ist die zweite Neuerung. Das Paket führt ein neues Instrument ein, das der EU erlaubt, Transaktionen mit Krypto-Dienstleistern und Plattformen in Drittländern zu verbieten, also außerhalb der Union. Voraussetzung: Das jeweilige Land muss systematisch versäumen zu verhindern, dass seine Infrastruktur genutzt wird, um die Russland-Sanktionen zu umgehen.
Das ist ein Mechanismus mit erheblicher Reichweite. Die EU behält sich das Recht vor, ganze Länder im Hinblick auf Krypto-Beziehungen „auszusperren“, wenn sie zu einem Kanal zur Umgehung von Restriktionen werden. Derzeit, das muss betont werden, wurde noch kein Land als Ziel dieser Maßnahme benannt. Es handelt sich um ein vorbereitetes und einsatzbereites Instrument, eher eine Warnung als eine sofortige Aktion. Allein seine Existenz verändert aber die Risikolage für Betreiber: Relevant ist nun nicht mehr nur, mit wem man Geschäfte macht, sondern auch, aus welchem Land die Gegenpartei stammt.
Die neuen Krypto-Sanktionen: Was sich ändert
Ab dem 25. August 2026. Quelle: Rat der EU, 2026
- Erweitertes Verbot: Russische und belarussische Staatsangehörige dürfen keinen MiCA-CASP mehr kontrollieren oder leiten, nicht mehr nur Verwahrungsdienste.
- Drittländer: Die EU kann Transaktionen mit Krypto-Anbietern aus Ländern verbieten, die Russland bei der Umgehung von Sanktionen helfen.
- Der entscheidende Punkt: Eine MiCA-Zulassung reicht nicht aus. Sanktionen sind ein separates, paralleles Regelwerk.
MiCA und Sanktionen: zwei verschiedene Regime
Hier liegt der vielleicht wichtigste Punkt, dem auch aus BaFin-Perspektive erhebliche Bedeutung zukommt. Viele neigen dazu zu glauben, dass ein Betreiber mit MiCA-Zulassung regulatorisch „auf der sicheren Seite“ ist. Diese Entwicklung zeigt, dass das nicht stimmt. MiCA und Sanktionsrecht sind zwei voneinander unabhängige Regelwerke, die auf parallelen Schienen laufen und völlig verschiedenen Logiken folgen.
MiCA regelt die organisatorische Verfassung eines Unternehmens: Governance, Eigenkapital, Verwahrung von Geldern, Kundenschutz. Das Sanktionsrecht hingegen wirkt auf einer ganz anderen Ebene: Es kann eine Geschäftsbeziehung verbieten, die nach MiCA vollkommen rechtmäßig wäre. Eine Transaktion kann nach Sektorrecht einwandfrei sein und trotzdem verboten sein, weil eine sanktionierte Person oder ein sanktioniertes Land beteiligt ist. „Nicht nach MiCA zugelassen“ und „von der EU sanktioniert“ sind daher zwei verschiedene Konzepte, die nicht verwechselt werden dürfen: Ein Betreiber kann vollständig MiCA-konform agieren und dennoch gegen Sanktionsvorschriften verstoßen. Wie wir beim Blick auf die Pflichten im Krypto-Markt erläutert haben, besteht Compliance aus mehreren überlagerten Schichten.
Was Betreiber jetzt tun müssen
Konkret zwingt diese Entwicklung europäische Kryptoanbieter, ihre Kontrollen auf einem bestimmten Gebiet zu verstärken. Es reicht nicht mehr aus, die Betriebsregeln von MiCA zu befolgen: Robuste Systeme zur Überprüfung von Gegenparteien werden unverzichtbar. Betreiber müssen sicherstellen, dass sie, auch nicht mittelbar, Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Einrichtungen tätigen. Das bedeutet Investitionen in sogenannte Screening-Werkzeuge, also Instrumente zur Identifizierung sanktionierter Subjekte. Neu hinzu kommt jetzt auch die Prüfung, aus welchem Land die Gegenpartei stammt.
Dieser Aufwand kommt zu den bereits bestehenden Anforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention hinzu, mit denen er eng verknüpft ist. Für kleinere Anbieter kann das eine erhebliche organisatorische und finanzielle Belastung darstellen. Dennoch ist es ein unvermeidlicher Schritt, um rechtssicher zu operieren. Die Fähigkeit, diese regulatorische Komplexität zu managen, wird damit zu einem entscheidenden Unterscheidungsmerkmal zwischen seriösen, strukturierten Betreibern und jenen, die unvorbereitet in den Markt eingetreten sind.
Das größere Bild
Jenseits der technischen Details erzählt diese Entwicklung von einer tiefgreifenden Transformation der Art und Weise, wie Krypto in Europa reguliert wird. Wir erleben die schrittweise Integration von Kryptowährungen in das breite und komplexe System der internationalen Finanz- und Geopolitikregeln. Krypto ist kein Paralleluniversum mit eigenen Spielregeln mehr, sondern ein Baustein einer globalen Ordnung, in der Außenpolitik, Sicherheit und Staatsbeziehungen eine Rolle spielen.
Die Lektion ist zweifach. Einerseits wird deutlich, dass die Reife dieses Sektors mit wachsender Komplexität einhergeht: Wer in Krypto tätig ist, muss heute nicht nur Technologie und Marktregeln beherrschen, sondern auch anspruchsvolle Gebiete wie das internationale Sanktionsrecht. Andererseits bestätigt diese Entwicklung, dass Kryptowährungen inzwischen als bedeutsam genug angesehen werden, um in die Instrumente der Geopolitik einbezogen zu werden, sowohl als möglicher Kanal zur Umgehung von Regeln als auch als Druckmittel. Es ist das deutlichste Zeichen dafür, dass diese Technologie die Nische verlassen hat und mit all ihren Implikationen ins Zentrum des globalen Wirtschafts- und Politiksystems eingetreten ist.




