Institutionelles Tor schließt sich über Krypto-Münzen, MiCA-Frist 1. Juli 2026, EU-Binnenmarkt
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Von Francesco Campisi Profilbild Francesco Campisi
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MiCA ab 1. Juli: Null CASP-Lizenzen in Italien, was jetzt gilt

MiCA-Übergangsfrist endet am 1. Juli 2026. Kein CASP in Italien, wenige EU-weit. Was Anleger im DACH-Raum jetzt prüfen müssen.

Vierzehn. So viele Krypto-Handelsplattformen sind kurz vor dem 1. Juli 2026 in der gesamten Europäischen Union vollständig nach MiCA zugelassen. Deutschland und Österreich stehen in diesem Register, Italien hingegen nicht.

Ab diesem Datum schließt die Übergangsregelung der MiCA-Verordnung endgültig. Wer ohne Lizenz Krypto-Dienstleistungen für europäische Kunden erbringt, handelt außerhalb des EU-Rechts. Die ESMA hat dies in ihrer Mitteilung vom 17. April unmissverständlich festgehalten: Keine Zulassung bedeutet kein Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

Für jemanden, der Bitcoin über eine App kauft, ändert sich auf den ersten Blick wenig. Tatsächlich ändert sich aber, wer das Recht hat, seine Vermögenswerte zu verwahren. Zehn Mitgliedstaaten, darunter Italien, haben laut ESMA und nationalen VASP-Registern bislang keine einzige CASP-Lizenz vergeben. Auch in Deutschland zeigen sich Lücken: BaFin-regulierte Anbieter wie Bitpanda oder Trade Republic operieren im DACH-Raum, doch die vollständige MiCA-Autorisierung bleibt für viele Marktteilnehmer noch offen.

Die Aufsicht in Italien ist weiterhin aufgeteilt: Consob für die Zulassung und Marktaufsicht, die Banca d'Italia für Verwahrung und Abwicklung. Das offizielle Rahmendokument ist auf der CASP-Seite der Consob einsehbar. In Deutschland liegt die Zuständigkeit bei der BaFin gemäß KWG und MiCAR-Umsetzung.

Das größte Risiko ist aber nicht das Abschalten einer App. Es ist ein anderes und lässt sich in Euro messen.

Steuerliche Falle: Nicht MiCA, sondern das Finanzamt präsentiert die Rechnung

Den Krypto-Bestand von einer auslaufenden Plattform zu einem zugelassenen Anbieter zu verschieben, klingt nach einem technischen Vorgang. In vielen Fällen ist es das nicht. Ein Transfer zwischen eigenen Wallets löst keinen steuerpflichtigen Gewinn aus, ein Verkauf mit anschließendem Rückkauf auf einer anderen Plattform hingegen schon.

In Italien beträgt diese Steuer ab 2026 33 % auf realisierte Gewinne. Doch auch für DACH-Anleger ist Vorsicht geboten. In Deutschland gilt nach § 23 EStG die Jahresfrist: Kryptowährungen, die länger als zwölf Monate gehalten werden, sind bei Veräußerung steuerfrei. Wer unter Zeitdruck liquidiert und diese Frist nicht erreicht hat, riskiert eine steuerpflichtige Transaktion. Österreich besteuert realisierte Krypto-Gewinne pauschal mit 27,5 %, die Schweiz kennt für Privatanleger grundsätzlich keine Kapitalgewinnsteuer auf Krypto.

Die Falle ist die Eile: Wer unter Deadline-Druck verkauft, riskiert, eine simple Plattformwechsel in ein Steuerereignis zu verwandeln. Der saubere Weg ist die direkte Wallet-zu-Wallet-Migration, ohne zwischenzeitliche Realisierung.

Von VASP zu CASP: der europäische Flaschenhals

Quelle: ESMA und nationale VASP-Register, 2024-2026 (Branchendaten, Schätzungen)

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VASP-Registrierungen vor MiCA (EU)CASP-Lizenzen (Mai 2026)

Was null Lizenzen für Nutzer bedeuten

Die erste CASP-Zulassung in Italien wurde erst im Mai 2026 an CheckSig erteilt, nach Zustimmung der Banca d'Italia. Eine Schwalbe. Das vollständige Zulassungsverfahren dauert zwischen zwölf und achtzehn Monaten: Wer seinen Antrag nicht rechtzeitig eingereicht hat, kommt nicht mehr über die Schwelle.

Für Nutzer hat das konkrete Konsequenzen. Eine Plattform im Wartemodus kann ihre Kunden zu einem autorisierten Anbieter in einem anderen EU-Staat migrieren oder eine geordnete Abwicklung einleiten. Genau das fordert die ESMA: fertige Ausstiegspläne, bereit zur Ausführung, mit Asset-Transfer und Vorabinformation der Kunden.

Für DACH-Nutzer stellt sich die Frage, welche Plattformen konkret betroffen sind. Wer ausschließlich bei BaFin-lizenzierten deutschen Anbietern oder bei in Deutschland zugelassenen europäischen Instituten handelt, hat vorerst weniger Anpassungsbedarf. Wer jedoch Konten bei kleineren oder außereuropäischen Anbietern hält, sollte deren CASP-Status im ESMA-Register aktiv prüfen.

Was danach kommt: Konsolidierung, kein Zusammenbruch

Das Stichwort, das in Anwaltskanzleien derzeit fällt, lautet M&A. Die zweite Jahreshälfte 2026 dürfte internationale Marktteilnehmer dazu veranlassen, bereits lizenzierte Einheiten zu übernehmen, um über den EU-Pass in den Binnenmarkt einzutreten. Exakt das Muster, das bei MiFID II zu beobachten war.

Das ist nicht das Ende der Krypto in Europa. Es ist eine Marktbereinigung. Der Druck kommt nicht nur aus Rom: Die französische AMF hat Unternehmen ohne Lizenz ebenfalls unter Beobachtung gestellt. Und das europäische Modell bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung zum US-amerikanischen Ansatz, der weiterhin auf Einzelurteile und separate Behörden setzt statt auf einen einheitlichen Rahmen. Das normative Detail bleibt im ESMA-Register abrufbar.

Drei Schritte vor dem 2. Dabei Juli. Prüfe den Status deiner Plattform im vorläufigen ESMA-Register. Wenn eine Plattform ausscheidet, wechsle frühzeitig und nicht erst kurz vor der Deadline. Und berechne die steuerliche Auswirkung, bevor du auf „Verkaufen“ drückst.

Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar. Kryptowährungen sind volatil und Transfers können steuerliche Konsequenzen haben: Spreche vor einer Entscheidung mit einem Steuerberater oder Fachmann.

Von Francesco Campisi Profilbild Francesco Campisi
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