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EU-Krypto-Sanktionen gegen Russland: Pflichten für DACH-Betreiber

Das 21. EU-Sanktionspaket erfasst 14 Krypto-Plattformen und 94 Banken. Welche Compliance-Pflichten daraus für CASPs und Fintechs im DACH-Raum entstehen.

2 min read Wie wir arbeiten

EU-Krypto-Sanktionen gegen Russland erhalten ab dem 23. Juli 2026 eine neue Dimension: Der Rat hat 218 neue Designierungen verabschiedet und den Weg für ein vollständiges Verbot von Dienstleistungen durch Plattformen aus Drittländern freigemacht. Für Betreiber in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das keine abstrakte Meldung, denn die Sanktionseinhaltung kommt zu den bereits bestehenden Pflichten aus der MiCA-Zulassungsliste der autorisierten CASPs hinzu.

Das Paket trifft laut dem Rat der Europäischen Union 94 Banken und große Finanzinstitute, erweitert das Transaktionsverbot auf weitere 33 Intermediäre und erfasst 14 Krypto-Dienstleistungsplattformen.

Verbote greifen jetzt auf Infrastrukturebene

Bislang konzentrierte sich die europäische Kontrolle vor allem auf identifizierte Personen, Wallets und Unternehmen. Das neue Instrument erlaubt es, jede Geschäftsbeziehung zwischen einem europäischen Betreiber und einem Krypto-Anbieter aus einem Drittland zu untersagen, wenn dieser von Russland genutzt wird.

Das ist eine operative Wende. Eine deutsche Bank oder ein österreichischer Exchange muss künftig nicht nur den Endempfänger prüfen, sondern auch die eingesetzte Plattform, den Mittelfluss, die technischen Gegenparteien und mögliche Verbindungen zu bereits in den europäischen Listen eingetragenen Netzwerken.

Die 218 neuen Designierungen des EU-Pakets

Quelle: Rat der Europäischen Union, 23. Juli 2026

  • Rechtspersonen: 170 (78%)
  • Natürliche Personen: 48 (22%)

HTX im europäischen Sanktionsperimeter

Unter den designierten Betreibern findet sich HTX, früher unter dem Namen Huobi bekannt. Die europäischen Behörden werfen den betroffenen Plattformen vor, russischen Akteuren geholfen zu haben, die Sanktionsmaßnahmen zu umgehen.

Das ist eine Einschätzung der EU-Behörden, keine unabhängig verifizierten Tatsache. HTX hat auf eine laut Reuters eingereichte Anfrage zunächst nicht geantwortet; nach früheren britischen Maßnahmen hatte die Plattform erklärt, regulatorische Compliance als Priorität zu betrachten.

Die EU-Designierung bedeutet nicht automatisch das vollständige Einfrieren aller Plattform-Assets. Entscheidend ist das Transaktionsverbot und das Risiko, dass direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen mit den EU-Maßnahmen unvereinbar werden.

Pflichten für CASPs, Banken und Fintechs im DACH-Raum

Der erste Schritt besteht darin, die Screening-Listen mit den neu designierten Einheiten zu aktualisieren und die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakte zu lesen. Es reicht nicht, nur den Handelsnamen eines Exchanges zu kennen: Erforderlich sind der juristische Name, das Herkunftsland, Wallet-Adressen, verbundene Gesellschaften und alle verfügbaren Identifikatoren.

  • Transaktionen mit in den Anhängen aufgeführten Gegenparteien sperren oder einer eingehenden Prüfung unterziehen.
  • Den Mittelfluss über Intermediäre und Non-Custodial-Wallets rekonstruieren.
  • Die Entscheidung, eine Transaktion auszuführen, auszusetzen oder abzulehnen, vollständig dokumentieren.
  • Verfahren, Screening-Systeme und Mitarbeiterschulungen aktualisieren.

Besonders heikel ist die Lage für Plattformen, die gerade erst die MiCA-Anforderungen zum 1. Juli umgesetzt haben. Die CASP-Zulassung nach MiCA ersetzt die Pflichten aus dem internationalen Sanktionsrecht nicht.

MiCA ist kein Schutzschild

MiCA prüft Governance, Eigenkapital, Verwahrung und Kundenschutz. Sanktionen wirken auf einer anderen Ebene und können eine Geschäftsbeziehung verbieten, die unter dem reinen Genehmigungsaspekt technisch zulässig wäre.

Deshalb müssen BaFin-Aufsicht und CASP-Compliance eng mit Geldwäscheprävention, Gegenparteiprüfungen und Eskalationsverfahren verzahnt sein. Auch die europäische Verordnung über Geldtransfers, vertieft in der Erläuterung zum Transfer of Funds Regulation, erhöht die Informationsdichte, die für diese Kontrolle zur Verfügung steht.

Ein Video zum neuen Sanktionspaket ist in diesem Beitrag zu den europäischen Sanktionen verfügbar.

Die eigentliche Neuerung ist nicht der Name einer einzelnen Plattform. Es ist die Fähigkeit der EU, eine ausländische Krypto-Infrastruktur zu isolieren, wenn sie der Ansicht ist, dass diese zur Umgehung ihrer eigenen Regeln genutzt wird. Für DACH-Betreiber bedeutet das: Wer heute nur MiCA im Blick hat, läuft Gefahr, die Sanktionsdimension zu übersehen. BaFin und AMLA werden diesen Bereich künftig gemeinsam überwachen.

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