MiCA Italien: Einsendeschluss 30. Dezember 2025 für Austausche
Italien verlangt von Kryptoanbietern, dass sie bis zum 30. Dezember 2025 eine MiCA-Zulassung beantragen, andernfalls müssen sie den Markt verlassen.
Italien verlangt von Kryptoanbietern, dass sie bis zum 30. Dezember 2025 eine MiCA-Zulassung beantragen, andernfalls müssen sie den Markt verlassen.

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Italien hat den im Land tätigen Krypto-Plattformen eine Frist gesetzt, um die Verordnung der Europäischen Union über Kryptomärkte (MiCA) einzuhalten. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen bis zum 30. Dezember 2025 eine Zulassung beantragen oder den italienischen Markt verlassen.
Die Richtlinie stammt von der Aufsichtsbehörde CONSOB, die eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben hat, in der sie Krypto-Asset-Service-Provider (VASP), die unter der vorherigen Regelung registriert waren, daran erinnert, dass sie ohne die von der MiCA geforderte Genehmigung nicht unbegrenzt weiterarbeiten können.
Nach dem Auslaufen der Maßnahme können nur noch Krypto-Asset-Dienstleister (CASP), die gemäß MiCA zugelassen sind, einschließlich derjenigen, die in Italien über den Europäischen Pass tätig sind, Kunden im Land bedienen.
Die Maßnahme beendet endgültig die bisherige nationale Regelung und zwingt die Branche, sich an den einheitlichen Regulierungsansatz der EU anzupassen. Italiens Position ist eine der klarsten in Europa: Antrag stellen oder aussteigen.
Bis 2026 beantragen und betreiben oder Geschäftstätigkeit einstellen und Gelder zurückzahlen
VASPs, die bis zum 30. Dezember eine Zulassung beantragen, können ihre Tätigkeit fortsetzen, während der Antrag bearbeitet wird. Diese Übergangsfrist hat jedoch eine feste Grenze: den 30. Juni 2026. Bis zu diesem Datum muss jeder Antragsteller entweder vollständig zugelassen, abgelehnt oder gezwungen werden, seinen Betrieb einzustellen.
Unternehmen, die keinen Antrag stellen, müssen strenge Auflagen erfüllen:
- den Betrieb in Italien bis zum 30. Dezember einstellen
- bestehende Verträge kündigen
- alle Krypto-Vermögenswerte und Kundengelder zurückgeben
- Informationen auf ihrer Website veröffentlichen
- Kunden direkt über ihre Pläne informieren
CONSOB hat deutlich gemacht, dass nicht konforme Betreiber einen geordneten Ausstieg organisieren müssen. Dazu gehört, dass sie Verfahren für den Rückzug bereitstellen und sicherstellen, dass die Anleger ihre Vermögenswerte ohne Unterbrechung zurückerhalten können.
Die Behörde riet Kleinanlegern außerdem, den Status ihres Anbieters zu überprüfen. Wenn Anleger noch keine Informationen darüber erhalten haben, wie die Plattform mit der MiCA-Konformität umgeht, werden sie aufgefordert, eine Klärung anzufordern oder Gelder abzuziehen.
Breiteres Engagement der EU zur Beendigung von Übergangsgenehmigungen
Die italienische Ankündigung spiegelt die EU-weite Botschaft zur jüngsten Phase von MiCA wider. Am selben Tag betonte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dass die Übergangsgenehmigungen zeitlich begrenzt sind und auslaufen werden. Unternehmen, die noch unter nationalen Regelungen arbeiten, sind nicht automatisch MiCA-zugelassen und müssen eine vollständige Zulassung oder einen geordneten Ausstieg planen.
Die Entscheidung Italiens zeigt, wie die Mitgliedstaaten die durch MiCA gewährte Flexibilität nutzen, um nationale Fristen zu setzen. Durch die Festlegung einer festen Grenze sowohl für Anträge als auch für laufende Tätigkeiten hat Italien jegliche Unsicherheit für Plattformen und Anleger beseitigt.
Das Ergebnis ist ein berechenbareres Umfeld mit einem klaren Endpunkt: Die vollständige MiCA-Zulassung ist nun der Preis, den man zahlen muss, um auf dem italienischen Markt für digitale Vermögenswerte zu bleiben.
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