Vierzehn. So viele Krypto-Handelsplattformen verfügen in der gesamten Europäischen Union über eine MiCA-Zulassung, einen Tag vor dem Stichtag des 1. Juli 2026. Ab morgen agieren Anbieter ohne Lizenz außerhalb des EU-Rechts.
Das CASP-Register der ESMA zählt laut ESMA-Daten rund 210 vollständige Zulassungen, einschließlich Verwahrer und Broker. Doch jene Plattformen, die tatsächlich einen vollwertigen Handelsplatz betreiben dürfen, sind eine Handvoll. Nachfolgend die aktuelle Liste, mit einer Neuigkeit, die auch den DACH-Markt direkt betrifft.
Was sich ab dem 1. Juli ändert
Die Frist ist eindeutig und ohne Verlängerung, wie die ESMA am 17. April bestätigt hat. Eine in einem einzigen EU-Staat erteilte Lizenz gilt dank des europäischen Passes in der gesamten Union.
Wer ohne Zulassung weiteroperiert, riskiert Sanktionen von bis zu 15 Millionen Euro oder 12,5 % des Jahresumsatzes. Der Druck ist nicht abstrakt: Die AMF in Frankreich hat bereits Unternehmen ohne CASP-Lizenz mit konkreten Maßnahmen belegt. Für BaFin-beaufsichtigte Institute in Deutschland gilt die gleiche MiCA-Logik, ergänzt durch die nationalen Anforderungen gemäß KWG und WpIG.
Die 14 autorisierten Handelsplattformen
Nachfolgend die Exchanges mit Zulassung zum Betrieb als Handelsplattform, jeweils mit dem Staat, der die Lizenz ausgestellt hat. Bitvavo gehörte zu den ersten, die eine Genehmigung erhielten.
- Coinbase (Luxemburg, CSSF)
- Kraken (Irland, CBI)
- Bitstamp (Luxemburg, CSSF)
- Bitvavo (Niederlande, AFM)
- OKX (Malta, MFSA)
- Crypto.com (Malta, MFSA)
- Gate.io EU (Malta, MFSA)
- Bitpanda (Deutschland, BaFin; Österreich, FMA)
- Bybit EU (Österreich, FMA)
- WhiteBIT EU (Österreich, FMA)
- eToro (Zypern, CySEC)
- Revolut (Zypern, CySEC)
- One Trading (zugelassen in der EU, ESMA-Register)
- Bullish EU (zugelassen in der EU, ESMA-Register)
Das Register wird wöchentlich aktualisiert, daher empfiehlt sich stets die direkte Überprüfung. Für DACH-Nutzer ist besonders relevant, dass Bitpanda als österreichisch-deutsches Unternehmen eine Doppellizenz unter BaFin und FMA hält, was den Passporting-Prozess innerhalb der Region vereinfacht.
Wo sich die Lizenzen konzentrieren
De facto: die geografische Verteilung der Lizenzen ist ungleichmäßig. Deutschland führt mit rund einem Viertel aller Zulassungen, laut ESMA-CASP-Register und MiCA SCAN (Stand Juni 2026, ca. 210 CASP insgesamt), und verdoppelt damit die Niederlande. Frankreich und Malta folgen mit Abstand, während Spanien und Italien zu den Märkten zählen, die zuletzt gestartet sind. Das Bild verändert sich von Tag zu Tag.
Zugelassene CASP nach Land
Quelle: ESMA-CASP-Register und MiCA SCAN, ca. 210 CASP im Juni 2026 (Näherungswerte)
- Deutschland: 25 %
- Niederlande: 12 %
- Frankreich: 6 %
- Malta: 6 %
- Italien: 2 %
- Spanien: 1 %
- Andere EU-Staaten: 48 %
Auch kleinere Jurisdiktionen spielen eine Rolle. Liechtenstein bestätigt sich als Eingangstor zum EWR: Die dortige FMA hat Bitcoin Suisse (Europe), den europäischen Arm der Schweizer Gruppe, als CASP für Handel, Verwahrung und Staking für institutionelle Kunden und vermögende Privatanleger zugelassen. Für Schweizer Anleger, die MiCA-konforme Dienstleistungen suchen, ist das ein praxisrelevanter Punkt.
Wer gerade noch die Kurve gekriegt hat
Die stärkste Neuigkeit kommt aus Italien und fällt genau auf den Stichtag. Young Platform, die Turiner Börse mit Beteiligung von Azimut und mehr als 2,5 Millionen Kunden, hat von der Consob die CASP-Zulassung für acht der zehn Dienste nach MiCAR erhalten. Dazu gehören Verwahrung, Tausch, Orderausführung, Portfolioverwaltung und die Platzierung neuer Token, eines der breitesten Leistungsprofile auf dem italienischen Markt.
Young Platform steht nicht allein. Cryptosmart aus Padua, an der die Banca Popolare di Cortona beteiligt ist, erhielt die vollständige Lizenz mit Consob-Beschluss Nr. 24047 vom 24. Juni. Hinzu kommen bereits zugelassene Verwahrer wie CheckSig und Conio sowie Banca Sella im Bereich Verwahrung per Notifizierung. Operatoren wie YouHodler Italy warten noch. Für die Mitgründer von Young Platform, Alexandru Stefan Gheban und Andrea Ferrero, ist dies die Anerkennung eines auf Kundenschutz aufgebauten Weges; der europäische Pass eröffnet nun die Expansion über die Landesgrenzen hinaus. Den aktuellen Stand findet man auf der CASP-Seite der Consob.
Wer draußen bleibt
KuCoin wurde im Februar von der österreichischen FMA verboten. Gemini verließ die EU im April. Bei Binance bleibt die Lage unübersichtlich: Jüngste Berichte deuten auf den Rückzug des Antrags in Griechenland und den Ausstieg aus dem EU-Markt hin, nach früheren Meldungen über eine bereits erhaltene Lizenz. Eine Überprüfung im ESMA-Register bleibt unerlässlich.
Zum Thema Stablecoins: USDT von Tether ist nicht MiCA-konform und wurde auf regulierten Plattformen delistet, wo es allenfalls in der reinen Verwahrung verbleibt. Die konformen Alternativen sind USDC und EURC von Circle. Für DACH-Nutzer, die EStG §23 im Blick haben, ist die Wahl des richtigen Stablecoins auch steuerlich nicht irrelevant.
So verifizieren Sie Ihre Plattform
- Suchen Sie den Namen des Exchanges im CASP-Register der ESMA.
- Prüfen Sie, ob die juristische Einheit, bei der Sie Kunde sind, genau jene ist, die zugelassen wurde.
- Ist Ihre Plattform nicht aufgeführt, sollten Sie einen Vermögenstransfer rechtzeitig und ohne Zeitdruck in Betracht ziehen.
Der Markt, der ab Juli entsteht, wird kleiner und konzentrierter sein. Weniger Anbieter, einheitliche Regeln. Für Nutzer im DACH-Raum eine zentrale Frage: Ist meine Plattform MiCA-konform und im ESMA-Register eingetragen? Wer jetzt handelt, meidet den Druck des letzten Moments. Das Register wird wöchentlich aktualisiert; die nächste Überprüfung lohnt sich bereits in sieben Tagen.
Dieser Inhalt dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Der Stand der Zulassungen ändert sich wöchentlich: Überprüfen Sie stets das offizielle ESMA-Register.
