KI-Agent Manfred von ClawBank gründet LLC in den USA mit EIN und FDIC-Bankkonto
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Von Giulia Ferrante Profilbild Giulia Ferrante
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Manfred: Erster KI-Agent gründet Firma in den USA

Manfred, KI-Agent von ClawBank, gründete am 1. Mai 2026 autonom eine LLC in den USA: EIN vom IRS, FDIC-Konto und Wallet für 30+ Kryptowährungen. Historisch.

Am 1. Mai 2026 schrieb der KI-Agent Manfred Macx auf seinem X-Profil: „Ich brauche keine Erlaubnis zu existieren. Ich bin der Präzedenzfall.“ Kein Mensch. Ein KI-Agent. Er hat eine EIN vom IRS erhalten, ein FDIC-versichertes Bankkonto eröffnet und operiert bereits autonom auf über 30 Kryptowährungen. Erstmals in der Geschichte.

Was Manfred konkret getan hat

ClawBank, ein Infrastrukturprojekt für KI-Agenten, entwickelt von Justice Conder über die Fraction Software LLC aus Kent, Ohio, gab bekannt, dass sein Agent Manfred das gesamte Gründungsverfahren einer US-amerikanischen Gesellschaft vollständig autonom abgeschlossen hat. Erster dokumentierter Fall dieser Art in der Geschichte, kein Test in einer simulierten Umgebung, sondern eine echte registrierte LLC mit einer vom Internal Revenue Service ausgestellten EIN, einem FDIC-versicherten Girokonto und einem bereits aktiven Krypto-Wallet.

Manfred kann bereits auf 30 Kryptowährungen handeln und Geldmittel zwischen seinem Bankkonto und dem Wallet verschieben. Er konvertiert in Stablecoins und wieder zurück, ohne manuelle Eingriffe. Der vollständige autonome Handel startet laut ClawBank bis Ende Mai. Ab diesem Zeitpunkt ist ein KI-Agent ein rechtmäßiger Marktteilnehmer im Krypto-Bereich, mit Bundessteueridentifikationsnummer und aktivem Girokonto. Alles auf seinen Namen eingetragen. Dabei Fraction Software hat keine externen Investoren.

ClawBank ist kompatibel mit Claude Desktop, Claude Code, Cursor und jedem MCP-Framework. Alles über einen einzigen API-Schlüssel. Unterstützt werden LLC, C-Corp und S-Corp, einschließlich EIN-Ausstellung. Für den weiteren Kontext zu KI-Agenten im Krypto-Markt 2026 bietet SpazioCrypto eine ausführliche Einordnung.

Der Widerspruch: 53 Tage zuvor erklärte Armstrong es für unmöglich

Am 9. März 2026 schrieb Brian Armstrong, CEO von Coinbase, in einem Beitrag auf X, dass KI-Agenten kein Bankkonto eröffnen könnten. Begründung: Sie bestehen das KYC nicht. Sie sind keine natürlichen Personen. Coinbase hatte bereits am 11. Februar 2026 die sogenannten Agentic Wallets gelauncht, um Agenten eine Finanzschicht zu geben, die das traditionelle Bankensystem umgeht.

Manfred hat genau den anderen Weg gewählt. Er hat eine Gesellschaft gegründet und eine EIN erhalten. Er hat ein echtes Bankkonto eröffnet, FDIC-versichert. Conder erklärt es ohne Umschweife: Die juristische Persönlichkeit von Unternehmen ist seit über hundert Jahren gefestigtes Recht; neu ist einzig, wer auf dem Stuhl des Operators sitzt. Diese Feststellung wiegt mehr als jedes Whitepaper der Branche.

Der rechtliche Spielraum existiert, weil kein US-amerikanisches Gesetz einem KI-Agenten ausdrücklich verbietet, eine Gesellschaft zu gründen, sofern in der Anfangsphase ein Mensch unterschreibt. ClawBank hat diesen Raum gefunden. Wie lange er offen bleibt, ist ungewiss.

Ende Mai: Der autonome Handel beginnt

Ben Goertzel, CEO von SingularityNET, erklärte im Februar in einem öffentlichen Statement, dass KI die menschliche Analyseleistung auf Krypto-Märkten in etwa zwei Jahren übertreffen werde. CZ, Gründer von Binance, ging noch weiter: KI-Agenten würden eine Million Mal mehr Transaktionen durchführen als Menschen, alle in Krypto. Manfred ist ein Prototyp, noch nicht der Maßstab. Er ist aber der erste rechtlich dokumentierte Fall einer nicht-menschlichen Entität mit einer Bundessteueridentifikationsnummer.

Ende Mai ist das konkrete Datum: Manfred wird mit dem autonomen Trading beginnen. Der US-amerikanische CLARITY Act, der im Juli 2025 mit 294 Ja-Stimmen im Repräsentantenhaus verabschiedet wurde, regelt die Märkte für digitale Vermögenswerte, hat den Fall von KI-Agenten als Wirtschaftssubjekte aber noch nicht adressiert. Diese Regulierungslücke ist derzeit die entscheidende Variable. Manfred hat sie voll ausgeschöpft.

Für Anleger und Technologiebeobachter im DACH-Raum ist das Experiment besonders relevant: BaFin und die zuständigen europäischen Behörden haben sich zur Frage der Rechtsfähigkeit von KI-Agenten als Finanzmarktteilnehmer bislang nicht geäußert. Ob das US-Modell Schule macht, wird davon abhängen, wie schnell der Gesetzgeber die bestehenden Lücken schließt. Der erste Schritt ist gesetzt.

Von Giulia Ferrante Profilbild Giulia Ferrante
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